Die Genossenschaft vermietet Wohnungen nur an Inhaber*innen eines §-5-Scheines. Das ist ein Wohnberechtigungsschein für Menschen mit geringem Einkommen, der beim Wohnungsamt ausgestellt wird.

Freie Wohnungen werden in einem Schaukasten, der sich in der Löwenstraße 19, 20251 Hamburg, befindet und jederzeit frei zugänglich ist, bekanntgegeben. Das Wohnungsangebot hängt über einen Zeitraum von ca. 12 Tagen aus.

Wenn ein konkretes Wohnungsangebot vorliegt, können Sie sich während des Bewerbungszeitraums mit dem Bewerbungsbogen der Genossenschaft bewerben. Der Bewerbungsbogen kann während der Bewerbungsfrist aus einem Kasten vor dem Mieterbüro, Falkenried 34g, 20251 entnommen oder während der Öffnungszeiten im BüroMo., 10-12- Uhr, Mi., 17-19 Uhr, Fr. 10-12 Uhr abgeholt werden.Der Bewerbungsbogen wird dann ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie des zu Mietbeginn gültigen § 5- Scheins in den Briefkasten vor dem Mieterbüro geworfen oder per Post zugeschickt. Eine Bewerbung über das Internet oder via E-Mail ist leider nicht möglich. Initiativbewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Nach dem Ende der Bewerbungsfrist treffen sich Mitglieder des Belegungsausschusses, um anhand der Bewerbungsbögen eine Auswahl von vier Interessent*innen zu treffen. Die Hausgemeinschaft des Hauses, in dem die Wohnung frei wird, hat ebenfalls einen Bogen ausgefüllt, in dem sie Auskunft über sich und Wünsche an ihre zukünftigen neuen Nachbar*innen äußern können.

Die in die engere Auswahl gekommenen Bewerber*innen werden zu einem Besichtigungstermin der Wohnung und zum Vorstellungsgespräch mit der Hausgemeinschaft und Vertreter*innen des Belegungsausschusses eingeladen. Am Abend des Vorstellungsgespräches wird in der Regel noch entschieden, wer in das Haus einziehen kann. Die Entscheidung kann dann zeitnah im Büro erfragt werden.